Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.06.2026 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
27.05.2025 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
30.01.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
08.02.2022 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.04.2021 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
09.03.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.02.2019 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.05.2018 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.12.2007
Neueintragungen